Schim­mel­pilz­be­kämp­fung

Feuch­tig­keit in der Bau­sub­stanz bie­tet Schim­mel­pil­zen einen idea­len Nähr­bo­den, aber auch man­geln­de Lüf­tung kann den Schim­mel­be­fall begüns­ti­gen. Schim­mel­pil­ze hin­ter­las­sen in Ihren Räu­men nicht nur unan­ge­neh­men Geruch und häss­li­che Fle­cken, das Ein­at­men ihrer Spo­ren kann auch ein erheb­li­ches Gesund­heits­ri­si­ko darstellen.

Von all­er­gi­schen Reak­tio­nen über die Schwä­chung des Immun­sys­tems bis zum erhöh­ten Krebs­ri­si­ko kön­nen Schim­mel­pil­ze ins­be­son­de­re in Wohn- und Arbeits­räu­men ernst zu neh­men­de Fol­gen haben und soll­ten stets fach­män­nisch ent­fernt werden.

Eine ober­fläch­li­che Ent­fer­nung bie­tet in der Regel kei­nen zuver­läs­si­gen Schutz, da sich Schim­mel­pil­ze oft hart­nä­ckig in der Bau­sub­stanz ein­nis­ten und immer wie­der neu aus­brei­ten. Bevor der Schim­mel pro­fes­sio­nell besei­tigt wer­den kann, ist eine gründ­li­che Ursa­chen­for­schung und ‑behe­bung uner­läss­lich. 

Unse­re Pro­fis für wirk­sa­me Schim­mel­pilz­be­kämp­fung bie­ten Ihnen die gan­ze Band­brei­te aus umfang­rei­chem Fach­wis­sen und moderns­ter Tech­nik. Von der Schim­mel­be­fall-Ana­ly­se über die Luft­rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on bis zur sach­kun­di­gen Trock­nung und Spe­zi­al­rei­ni­gung sor­gen wir schnell und zuver­läs­sig für voll­stän­di­ge Schim­mel­be­sei­ti­gung und stop­pen gleich­zei­tig die Neuausbreitung.

Gehen Sie bei Schim­mel auf Num­mer sicher und set­zen Sie auf nach­hal­ti­ge und fach­ge­rech­te Schim­mel­pil­zent­fer­nung durch unser Exper­ten­team. Wir küm­mern uns dar­um, dass Sie und Ihre Fami­lie sich in Ihren Räu­men wie­der sorg­los auf­hal­ten und wohl­füh­len können.

Exper­ten­tipp

Wir emp­feh­len zur Schim­mel­ent­fer­nung immer die Beauf­tra­gung eines qua­li­fi­zier­ten Fach­be­triebs. Bis dahin kön­nen Sie als Ers­te-Hil­fe-Mass­nah­me die Schad­stel­len mit luft­dich­ter Folie abkle­ben, um die Ver­brei­tung der Spo­ren zu ver­hin­dern. Hal­ten Sie sich in den betrof­fe­nen Räu­men nicht zu lan­ge auf. 

Die eigen­stän­di­ge Schim­mel­pilz­be­kämp­fung soll­ten Sie nur bei ober­fläch­li­chem Schim­mel­be­fall auf klei­nen Schad­flä­chen in Erwä­gung zie­hen. Dabei kann die Schad­stel­le zur Rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on bei guter Durch­lüf­tung mit 70- bis 80-pro­zen­ti­gem Alko­hol abge­wischt wer­den. Die­se ers­te Not­fall­hil­fe soll­te nur von gesun­den Erwach­se­nen ohne All­er­gien und mit aus­rei­chen­der Schutz­klei­dung inklu­si­ve Hand­schu­hen und Mund­schutz durch­ge­führt wer­den. Beden­ken Sie bit­te, dass zur fach­ge­rech­ten Schim­mel­be­kämp­fung immer auch die pro­fes­sio­nel­le Ursa­chen­be­sei­ti­gung gehört.

Mat­thi­as Bürge

Geschäfts­füh­rer Bür­ge GmbH